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   BGH, 07.10.1980 - 5 StR 179/80   

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https://dejure.org/1980,6051
BGH, 07.10.1980 - 5 StR 179/80 (https://dejure.org/1980,6051)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1980 - 5 StR 179/80 (https://dejure.org/1980,6051)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1980 - 5 StR 179/80 (https://dejure.org/1980,6051)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Heranziehung von Umständen, die vom Gericht als unwahrscheinlich eingestuft werden, zur Überzeugungsbildung - Möglichkeit der mehrfachen Berücksichtigung einer Strafmilderung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 07.10.1980 - 5 StR 179/80
    Führt allein das Fehlen eines besonderen persönlichen Merkmals dazu, daß der Tatbeteiligte nur als Gehilfe verurteilt werden kann, so kann ihm die sowohl in § 27 Abs. 2 StGB wie in § 28 Abs. 1 StGB vorgeschriebene Strafmilderung nur einmal zugute kommen (BGHSt 26, 53, 54) [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74].
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Im letzteren Fall hätte eine doppelte Strafmilderung zu unterbleiben, weil bei dieser Alternative die Angeklagten Ke., M. und K. allein deswegen als Gehilfen anzusehen wären, weil bei ihnen das für eine täterschaftliche Begehung einer Untreue erforderliche Pflichtenverhältnis fehlte (vgl. BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH, Beschluß vom 14. November 1978 - 4 StR 576/78 -) Urteil vom 7. Oktober 1980 - 5 StR 179/80 - und Beschluß vom 11. Mai 1983 - 4 StR 211/83 = StrVert 1983, 330).
  • BGH, 11.05.1983 - 4 StR 211/83

    Erforderlichkeit einer Strafmilderung bei Nichtvorliegen eines Treueverhältnisses

    Bei der Bestrafung seiner Beihilfehandlungen war daher eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB (neben der Milderung nach § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB) zwingend vorgeschrieben (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 4 StR 576/78), da das Landgericht nicht allein wegen Fehlens des Treueverhältnisses nur Beihilfe angenommen hat (vgl. BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1980 - 5 StR 179/80).
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